
Gesetzliche Grundlage für die Kapitalanlage in deutschen Investmentfonds 1957 wurde sie verabschiedete. Die KAGG verpflichtet alle deutschen Investmentgesellschaften zur Einhaltung bestimmter Anlagegrundsätze. Die Risikostreuung gehört vor allem hierzu. Das Gesetz dient also in erster Linie dem Schutz der Fondsanleger.
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